ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Das aktuelle Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die „Personalanforderungsprofil” auf der Website http://www.kulfoldiallasok.eu, die von Elvira Wojtczak, einer Einzelunternehmerin (Dénes tanító utca 68, 5900 Orosháza, Steuernummer: 68209340 – 1 – 24) betrieben wird und vom ausländischen Arbeitgeber (im Folgenden: Auftraggeber) akzeptiert wurden.

Vermittler

Name: Elvira Wojtczak – Einzelunternehmer

Firmensitz: Dénes tanító utca 68, 5900 Orosháza

Registrierungsnummer: 51403164

UID: HU68209340

Bank: OTP Bank Nyrt. Orosháza

IBAN: HU62117330412315647000000000

BIC/SWIFT Code: OTPVHUHB

E-Mail-Adresse: kontakt@wojtczakworks.hu

Telefonnummer: +36 70 803-38-88

Gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Vermittler, dem Auftraggeber geeignetes Personal gemäß den Erwartungen zu vermitteln. Der Auftraggeber zahlt daher eine Vermittlungsgebühr an den Vermittler. Die Vermittlungsgebühr des Vermittlers wird in zwei gleichen Raten vom Auftraggeber gezahlt. Die erste Rate ist nach Ablauf der 14-tägigen Probezeit fällig, die zweite Rate ist nach Ablauf der 35-tägigen Frist fällig. Sobald der vermittelte Mitarbeiter die 14-tägige Probezeit abgeschlossen hat oder 14 Tage in einem gemeldeten Beschäftigungsverhältnis verbracht hat, ist die erste Rate der Vermittlungsgebühr fällig. Sobald der Mitarbeiter 35 Tage absolviert hat oder 35 Tage in einem gemeldeten Beschäftigungsverhältnis verbracht hat, ist die zweite Rate der Vermittlungsgebühr fällig. Der Vermittler berechnet immer die 14-tägige Probezeit und die 35-tägige Toleranzfrist ab dem Anreisetag des vermittelten Mitarbeiters am Arbeitsplatz.

Auftraggeber können Aufträge entweder auf der Website des Vermittlers oder per E-Mail erteilen. Aufträge, die von Kunden per E-Mail erteilt wurden, gelten als gleichwertig mit denen, die Kunden auf der Website des Vermittlers (http://kulfoldiallasok.eu/anforderungsprofil/) erteilt haben. In diesem Fall werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website des Vermittlers öffentlich zugänglich und jederzeit abrufbar.

Vermittlungsgebühren ab dem 15. November 2023

Küche:

Küchenchef, Sous Chef – 900 Euro/Person (2x 450 Euro)

Koch, Chef de Partie, Selbstständiger Koch, Assistenzkoch, Jungkoch, Konditor – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Allrounder (Zimmer und Küche) – 600 Euro/Person (2x 300 Euro)

Küchenhilfe mit Kenntnissen – 600 Euro/Person (2x 300 Euro)

Küchenhilfe ohne Kenntnisse, Geschirrspüler – 500 Euro/Person (2x 250 Euro)

Restaurant:

Oberkellner, Restaurantleiter – 900 Euro/Person (2x 450 Euro)

Kellner ohne/mit Inkasso, Chef de Rang, Commis de Rang, Servicemitarbeiter, Restaurantfachmann – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Allrounder (Restaurant und Zimmer) – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Allrounder (Restaurant und Küche) – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Frühstückskellner, Barkeeper, Tablettträger: 600 Euro/Person (2x 300 Euro)

Housekeeping:

Hausdame, Gouvernante – 750 Euro/Person (2x 375 Euro)

Allrounder (Zimmer und Küche) – 600 Euro/Person (2x 300 Euro)

Zimmermädchen – 500 Euro/Person (2x 250 Euro)

Rezeption:

Front Office Manager, Rezeptionsleiter – 750 Euro/Person (2x 375 Euro)

Allrounder (Rezeption und Restaurant) – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Rezeptionist – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Sonstige:

Hausmeister, Allrounder – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Masseur – 700 Euro/Person (2x 350 Euro)

Bäcker – 500 Euro/Person (2x 250 Euro)

Kosmetiker, Friseur – 500 Euro/Person (2x 250 Euro)

Beide Parteien akzeptieren die oben genannte Vermittlungsgebühr einvernehmlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gebühr innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung des Vermittlers auf das angegebene Bankkonto des Vermittlers zu überweisen. Wenn der Vermittler die erste Rate nicht innerhalb von 15 Tagen erhält, wird die gesamte Vermittlungsgebühr sofort fällig.

Im Falle der Nichtzahlung der Vermittlungsgebühr leitet der Vermittler über einen Rechtsanwalt die Zwangsvollstreckung ein, wobei die gesamten Kosten dem Auftraggeber auferlegt werden.



Der Vermittler garantiert dem vermittelten Personal eine Garantiezeit von 14 Tagen (2 Wochen) ab dem ersten Anreisetag. Diese Zeit wird vom Vermittler als Probezeit bezeichnet. Die Parteien sind sich einig, dass die erste Rate der Vermittlungsgebühr nach Ablauf der 14-tägigen Probezeit auf Rechnung fällig wird und die zweite Rate nach Ablauf der 35-tägigen Frist auf Rechnung fällig wird. Sobald der vermittelte Mitarbeiter die 14-tägige Probezeit abgeschlossen hat oder 14 Tage in einem gemeldeten Beschäftigungsverhältnis verbracht hat, ist die erste Rate der Vermittlungsgebühr unbedingt fällig. Sobald der Mitarbeiter 35 Tage absolviert hat oder 35 Tage in einem gemeldeten Beschäftigungsverhältnis verbracht hat, ist die zweite Rate der Vermittlungsgebühr unbedingt fällig. Wenn der vermittelte Mitarbeiter vor dem 35. Tag kündigt, aber noch zusätzliche Tage in der Kündigungsfrist hat, wird die zweite Rate der Vermittlungsgebühr unbedingt fällig.

Wenn die Beschäftigung der vermittelten Mitarbeiter am Ende der Winter- oder Sommersaison früher endet als die 35-tägige Toleranzfrist, hat der Vermittler das Recht, am letzten Arbeitstag die zweite Rate der Vermittlungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftraggeber berechtigt, das vermittelte Personal während der 14-tägigen Probezeit und/oder der 35-tägigen Toleranzfrist zu entlassen, wenn es den Erwartungen nicht entspricht. Der Vermittler ist schriftlich, elektronisch und mit angemessener Begründung darüber zu informieren. Wenn der Auftraggeber den Vermittler nicht über Kündigungen des vermittelten Personals oder über Entlassungen während der 14-tägigen Probezeit und/oder der 35-tägigen Toleranzfrist informiert, werden die erste und/oder die zweite Rate der Vermittlungsgebühr dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, und der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vermittlungsgebühr zu zahlen. Nach dem Versand der ersten und/oder zweiten Rechnung akzeptiert der Vermittler keine Reklamationen oder Beschwerden mehr.

Wenn der Auftraggeber nach Vermittlung durch den Vermittler das vermittelte Personal nicht sofort beschäftigt – sei es, dass die Beschäftigung fehlschlägt oder dass das Personal während der 14-tägigen Probezeit und/oder der 35-tägigen Toleranzfrist entlassen wird und später innerhalb eines Jahres erneut beschäftigt wird -, muss er den Vermittler darüber informieren und die Vermittlungsgebühr unter den oben genannten Bedingungen zahlen.

Wenn der Auftraggeber dies verlangt, muss der Vermittler das vermittelte und entlassene Personal ersetzen. Der Auftraggeber muss den Vermittler schriftlich und elektronisch darüber informieren.

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Parteien an, dass

Der Auftraggeber kann die Vermittlungsgebühr nicht auf das vermittelte Personal übertragen, sondern muss sie ausschließlich selbst zahlen.

Der Vermittler ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch das vermittelte Personal verursacht werden, sondern nur der vermittelte Person gegenüber durchsetzbar.

Der Vermittler ist nicht für Entscheidungen verantwortlich, die das vermittelte Personal trifft – z.B. sofortige Kündigung durch den Mitarbeiter – oder für Aktivitäten – z.B. Alkoholkonsum, körperliche Angriffe.

Der Vermittler ist nicht verantwortlich für falsche Angaben im Lebenslauf, im Motivationsschreiben oder in den Anmeldeinformationen des vermittelten Personals; die Richtigkeit dieser Angaben muss der Auftraggeber in jedem Fall selbst überprüfen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als elektronisch abgeschlossener Vertrag, der einem persönlich unterzeichneten Vertrag gleichwertig ist. Bei Streitigkeiten legen die Parteien ihre Differenzen vor dem Gericht in Gyula bei.